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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2024 - 3 M 99/23   

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OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2024 - 3 M 99/23 (https://dejure.org/2024,1911)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.01.2024 - 3 M 99/23 (https://dejure.org/2024,1911)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Januar 2024 - 3 M 99/23 (https://dejure.org/2024,1911)
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  • VG Freiburg, 22.01.2019 - 1 K 6024/18

    Vollzugsinteresse bei der Anordnung der Sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2024 - 3 M 99/23
    § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO verlangt nur, dass die Behörde die aus ihrer Sicht bestehenden Gründe für die Anordnung der sofortigen Vollziehung benennt und damit zugleich dokumentiert, dass sie sich der Notwendigkeit eines - wenn auch mit dem Interesse am Grundverwaltungsakt identischen - besonders eilbedürftigen Vollzugsinteresses bewusst gewesen ist (zum Ganzen: vgl. VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 22. Januar 2019 - 1 K 6024/18 - juris Rn. 4).
  • OVG Saarland, 27.10.2017 - 1 A 163/17

    Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2024 - 3 M 99/23
    Da die Antragstellerin dies trotz Aufforderung unterlassen hat, hat sie erkennen lassen, nicht gewillt zu sein, ihren Pflichten unverzüglich nachzukommen und ihre Fahrzeuge verkehrssicher zu halten (zum Ganzen: vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 1 A 163/17 - juris Rn. 10 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2023 - 12 S 1394/23

    Beschwerde wegen unmittelbar bevorstehender Abschiebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2024 - 3 M 99/23
    Dies ergibt sich aus § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO, wonach eine Beschwerde nur zulässig ist, wenn sie die Gründe darlegt, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist, und sich mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt (vgl. VGH BW, Beschluss vom 30. August 2023 - 12 S 1394/23 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.09.2018 - 11 C 17.1659

    Halter eines im öffentlichen Straßenraum abgestellten Lastkraftwagens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2024 - 3 M 99/23
    Denn entscheidend ist nicht die Nichtnutzung im öffentlichen Straßenverkehr, sondern die rechtlich zulässige Benutzung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. September 2018 - 11 C 17.1659 - juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2023 - 3 M 80/23

    Zu den Darlegungsanforderungen im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2024 - 3 M 99/23
    Für die Beschwerdebegründung ist vielmehr ein substantiierter Vortrag erforderlich (zum Ganzen: vgl. Beschluss des Senats vom 30. Oktober 2023 - 3 M 80/23 - juris Rn. 3).
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